Ausschließlich Erziehungsberechtigte oder junge Erwachsene (ab 18 J.) haben das Recht, Ihr Kind/ sich bei einer Veranstaltung anzumelden.
Schließzeiten und aktuelle Informationen sind auf unserer Homepage einzusehen. Ein Link zu Information für „Bildung und Teilhabe“ befindet sich auf unserer Homepage unter Programm. (Antragsteller für Bildung und Teilhabe informieren jedoch bitte im Vorfeld die Mitarbeiter der Jugendpflege)
Unser Programm richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche aus der Verbandsgemeinde Bad Breisig. Die eingeführte PLZ Sperre wurde aufgehoben, jedoch gibt es für die Altersspanne 6-10 Jahre für Nicht-VGler Einschränkungen. Näheres hierzu finden Sie unter "Platzvergabe Nicht-VGler"
Die Teilnehmer/innen können für anmeldungspflichtige Veranstaltungen der Jugendpflege über das Onlineanmeldeportal „Nupian“ angemeldet* werden. Von unserer Homepage aus, gelangen Sie über den Reiter „Anmeldportal“ dort hin. Dort können Sie sich nun registrieren und ihr Kind / ihre Kinder zu den gewünschten Veranstaltungen anmelden. Die Registrierung ihres Profils bleibt jeweils ein Jahr im System bestehen. Danach müssen Sie sich neu registrieren. Näheres unter Datenschutz.
Bei "Anmeldung" zu unseren Veranstaltungen, setzen Sie ihr Kind / Ihre Kinder zunächst auf eine Warteliste (W). Zu fest gelegten Zeiträumen (siehe Absatz unten)*, erfolgt das Auslosungsverfahren, welches die Teilnehmer zu den verschiedenen Aktionen, programmintern auslost. Dies ermöglicht eine faire Platzvergabe. Innerhalb unseres Anmeldeportals, haben Sie die Möglichkeit Geschwisterkinder oder Freunde miteinander zu koppeln (mit Freunden teilnehmen). Während der Auslosung wird dies dann berücksichtigt.* Nach der Auslosung erhalten alle Personen, die sich angemeldet haben eine E-Mail über den Status ihrer Anmeldung. Teilnehmer, die auf der Warteliste stehen, haben weiterhin die Chance einen Platz übernehmen zu können, den eine andere Person absagt. In diesem Fall werden Sie von uns im Vorfeld kurzfristig per Mail darüber informiert.
Bitte beachten: Koppelungen mindern die Chance einer Teilnahme. Weitere Information hier (Homepage: FAQ) unter "Achtung: "mit Freunden teilnehmen".
Falls Sie mit dem Onlineanmeldeverfahren nicht zurechtkommen oder keine Möglichkeit zur PC-Nutzung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
* Auslosungszeiträume
-> Workshops, Aktionen & Ausflüge: 2 Wo. vor Veranstaltung
-> Ferienfreizeiten: gesondert, siehe Flyer
-> OT-Aktion: keine Auslosung
Besonderheiten sind während des Registrierungsvorganges gewissenhaft, aktuell und wahrheitsgemäß anzugeben und ggf. umgehend der betreuenden Person mitzuteilen. Unter Besonderheiten fallen unter anderem Unverträglichkeiten, Allergien, chronische Krankheiten, geistige oder körperliche Beeinträchtigungen, Essensgewohnheiten und Ähnliches. Diese Angaben können Sie jederzeit in ihrem Profil ändern.
Die Bezahlung der Veranstaltungen erfolgt immer für:
->Workshops, Aktionen & Ausflüge: |
Ab Zusage (Z) sofort! Spätestens jedoch 1 Woche
vor Veranstaltung |
-> Ferienfreizeiten: |
gesondert, siehe Anmeldeportal Veranstaltungsinformation "Wichtig", idR. sofort innerhalb 1 Woche nach Zusage |
-> OT-Aktion: |
keine Auslosung, ggf. Bezahlung vor Ort
|
Erst mit der erfolgten Bezahlung ist der Anmeldevorgang abgeschlossen und die Teilnahme bestätigt. Die Bezahlung erfolgt idR per Überweisung nur in Einzelfällen (Nachrücker etc.) wird dies Bar, am ersten Veranstaltungstag, passend und unaufgefordert entgegengenommen.
Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung, Erinnerung oder Rechnungsstellung in jeglicher Form.
Nicht fristgerechtes bezahlen führt zur Stornierung. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen!
Nichterscheinen trotz erfolgter Zuteilung führt dennoch zur Zahlungspflicht!
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung an
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig,
Volksbank RheinAhreifel eG,
IBAN: DE77 5776 1591 0153 3044 00,
BIC-SWIFT: GENODED1BNA
Stornierung (GEÄNDERT Juli 2024)
Sie können Ihren Platz ( Warteliste oder Zusage ) bis zum Veranstaltungstag im Anmeldeportal jederzeit selbst stornieren. Eine Abmeldung via Mail ist nicht ausreichend.
In der Regel besteht zu jeder anmeldepflichtigen Aktion und den Ferienfreizeiten ein Elternbrief mit wichtigen und nötigen Informationen, die die jeweilige Veranstaltung betreffen. Mit der Bezahlung akzeptieren Sie die jeweiligen Elternbriefe der Angebote. Sorgen Sie bitte deshalb dafür, dass Sie über die Inhalte der Elternbriefe Kenntnis verfügen. Die Elternbriefe stehen im Anmeldeportal, bei den einzelnen Aktionen, zum Download zur Verfügung. Auch in der mobilen Version über das Smartphone.
Die Aufsichtspflicht obliegt bei den jukuba-Mitarbeitern, sofern nicht anders angegeben (z.B Referenten, Kursleiter, Veranstalter) und beginnt bei dem Eintreffen der Teilnehmer/innen und endet beim offiziellen Aktionsende. Die Zeiten dazu entnehmen Sie bitte Nupian und/oder dem jeweiligen Elternbriefen.
Im Allgemeinen befürworten wir das Hinbringen und Abholen der Teilnehmer zum Veranstaltungsort, durch die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Bitte melden Sie sich dazu, gemeinsam mit dem Teilnehmer, sowohl beim Bringen, wie auch beim Abholen, bei dem entsprechenden Betreuer an, bzw. ab.
Im Falle einer Verhinderung, kann dies eine Ersatzperson erledigen, die von den Erziehungsberechtigten während des Registrierungsvorganges namentlich und schriftlich benannt wurde. Hier können Sie auch mehrere Personen angeben, die Sie damit berechtigen, Ihr Kind zu bringen und/oder abzuholen. Diese „Ersatzperson“ benötigt zur Ausweisung ihrer Person ggf., die Vorlage des Personalausweises.
Wenn Sie möchten, dass ihr Kind nach einer Veranstaltung alleine nach Hause geht, können Sie dies während des Registrierungsvorganges ankreuzen. Nur in diesem Fall werden wir Ihr Kind alleine gehen lassen.
Sollte Ihr Kind am Veranstaltungstag spontan verhindert sein, teilen Sie uns dies bitte umgehend, per Anruf auf unserem Diensthandy mit 0173 – 65 98 288, damit wir mit der Veranstaltung rechtzeitig beginnen können.
Für die praktische Durchführung unserer Veranstaltungen insbesondere der Ferienfreizeiten, ist ein gewisser Bewegungsspielraum der Teilnehmer/innen notwendig. Prinzipiell gilt daher bei der Teilnahme zu unseren Veranstaltungen für alle Altersgruppen, dass diese sich, in den vorher abgesteckten und altersentsprechenden Bewegungsspielräumen und Rahmenbedingungen bewegen dürfen. Diese Bewegungsfreiräume ergeben sich aus der Örtlichkeit und der allgemeinen Gefährdungssituation. Bei Beginn der Ferienfreizeit werden diese individuellen Handlungsfreiräume pro Veranstaltung mit den Teilnehmern der Ferienfreizeit und den hauptamtlichen Betreuern besprochen. Diese Vereinbarungen sind verbindlich für den Rahmen der Betreuungszeit. Zur eigenen Sicherheit und zum Umgang in der Gruppe, ist es notwendig, dass die Teilnehmer/innen, diese Vereinbarungen gewissenhaft und unablässig befolgen.
Das Nichtbefolgen dieser Bewegungsfreiräume, kann zum Ausschluss der Teilnehmer/innen von der Ferienfreizeit führen. Besondere Gegebenheiten werden als Information im jeweiligen Elternbrief erwähnt und geregelt. Informationen und Fragen zu bestimmten Handlungsspielräumen können im Vorfeld bei dem jeweiligen Mitarbeiter eingeholt werden.
Das Nichtbefolgen dieser Bewegungsfreiräume, kann zum Ausschluss der Teilnahme an der Ferienfreizeit, führen. Besondere Gegebenheiten werden als Information im jeweiligen Elternbrief erwähnt und geregelt. Informationen und Fragen zu bestimmten Handlungsspielräumen können im Vorfeld bei dem jeweiligen Mitarbeiter eingeholt werden.
Aufgrund mangelnder Erfahrung, zu hohem Risiko sowie zum Schutze Ihres Kindes, entfernen wir keine Zecken! Wir kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend unter der angegebenen Notfallnummer. Die betroffene Stelle wird von den Mitarbeitern mit einem Kugelschreiber umkreist. Die Entfernung erfolgt dann durch Sie oder den Kinderarzt/Hausarzt.
(GEÄNDERT 04.2024)
Es gelten die gängigen, aktuellen Datenschutzerklärungen. Für statistische Zwecke und der hausinternen Evaluation der vergangenen Aktionen, werden die erhobenen Daten, die Sie in unserem Anmeldeportal eingepflegt haben, jeweils ein Jahr von der Jugendpflege gespeichert. Im Anschluss werden die Daten gelöscht. Zur Dokumentation von Verletzungen von Teilnehmern, führen wir außerdem Verbandsbücher, in denen wir im Fall einer Verletzung eines Teilnehmers, diese dokumentieren. Außerdem werden, die zur Beantragung und Abwicklung von Fördergeldern (z.B Fördergelder Jugendarbeit Kreis & Land) notwendigen Unterlagen insgesamt 2 Jahr in physischer sowie digitaler Form, gespeichert und anschließend vernichtet bzw. gelöscht.
Während des Registrierungsvorganges haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Veröffentlichungsoptionen von Bildern auszuwählen. Die Mitarbeiter machen innerhalb der Veranstaltung jeweils ein Gruppenbild, welches zur Veröffentlichung in der örtlichen Presse dient. Wenn eine Veröffentlichung der Abbildung ihres Kindes/ihrer Kinder nicht gewünscht ist, kann dies in den Registrierungsoptionen ausgewählt werden.
Die Mitarbeiter der Jugendpflege geben grundsätzlich keine Medikamente aus. Dies ist nur in besonderen Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch das Austeilen von Sonnencreme, oder anderen Hautpflegeprodukten sowie das Eincremen mit einem Produkt wird nicht durchgeführt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind die entsprechenden Produkte gegebenenfalls besitzt, mitbringt und damit umzugehen weiß. Mitgebrachte Medikamente des TN müssen den MA der Jugendpflege gemeldet werden.
Die Mitarbeiter der Jugendpflege besitzen einen gültigen 1. Hilfe Schein. Im Falle einer Notsituation wird nach bestem Wissen & Gewissen und der Situation entsprechend gehandelt. Über alle ungewöhnlichen Situationen, die Ihr Kind/Ihre Kinder betreffen, werden die Erziehungsberechtigten über die von Ihnen angegebene Notfallnummer schnellstmöglich informiert.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Die Mitnahme von Taschenmessern und ähnlichen gefährlichen Gegenständen müssen mit dem verantwortlichen Betreuer im Vorfeld geregelt werden oder werden im entsprechenden Elternbrief, zu der jeweiligen Veranstaltung gesondert genannt.
Bei allen Veranstaltungen der Jugendpflege gilt, dass Teilnehmer aus der Verbandsgemeinde Bad Breisig vorrangig behandelt werden!
Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen für Kinder im Alter von 6 -10 Jahren. Hier können "Nicht-VGler" über die Warteliste, ausschließlich über freie Plätze Teilnehmer der Veranstaltung werden.
Für Veranstaltungen ab einschließlich 11 Jahren, begrüßen wir Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen von Nicht-VGlern. Diese sind idR nicht so stark ausgelastet, weswegen hier eine allgemeine Öffnung möglich ist.
Folgende Handlungen führen zur Stornierung der Veranstaltungen Seitens des jukuba oder gar zur Löschung des Accounts:
Bei Fragen und Problemen bzg. einer Veranstaltung, schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular.
Stand März 2023